Beteiligungsgremien
Partizipation junger Menschen kann in jeder Gemeinde oder Region unterschiedlich aussehen – etwa durch Kinder- und Jugendvertretungen, Ausschüsse oder andere Formen der Beteiligung. Du hast ein Recht darauf, beteiligt zu werden.
Das bedeutet:
- Junge Menschen werden über ihre Rechte informiert.
- Sie sind in allen kirchlichen Belangen einzubeziehen.
- Beteiligung ist vielfältig, geschlechtersensibel, inklusiv und altersgerecht.
- Vertretungen werden von jungen Menschen selbst gewählt – mit Stimmenmehrheit.
- Sie gelten als Expert:innen ihrer Lebenswelt und sind bei inhaltlichen, konzeptionellen, finanziellen und personellen Entscheidungen einzubeziehen.
- Sie erhalten Beratung und Unterstützung, wenn Beteiligung nicht wie vorgesehen umgesetzt wird.
Wenn du eine Kinder- und Jugendvertretung gründen möchtest oder Fragen hast, sprich uns gerne an. Weitere Infos, das KJG, Handreichungen und FAQs findest du hier.
Im Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg vertreten mehrere Gremien die Interessen junger Menschen: die Evangelische Jugendvertretung Lübeck-Lauenburg (EJVLL), der Kirchenkreis Kinder- und Jugendausschuss (KKJA) und der Konvent der hauptamtlich Mitarbeitenden (HAK). Sie übernehmen Aufgaben, die eine gemeindeübergreifende Zusammenarbeit erfordern.
Wie die Partizipation junger Menschen in deiner Kirchengemeinde oder Region konkret umgesetzt wird, kann ganz unterschiedlich sein. Nicht jede Form von Jugendpartizipation lässt sich überall sinnvoll realisieren. Vielleicht gibt es bei dir eine Kinder- und Jugendvertretung, einen Kinder- und Jugendausschuss oder andere Formen der Beteiligung, über die du dich und deine Anliegen einbringen kannst.
Egal wie, du hast ein Recht darauf, dass junge Menschen …
… über ihre Rechte und Möglichkeiten informiert werden.
… in allen Belangen, die ihre Lebenswelt in Kirche betreffen, beteiligt werden.
… in ihrer Vielfalt erreicht werden, daher sind die Beteiligungsformen vielfältig, geschlechtersensibel, inklusiv und situations- und altersangemessen zu konzipieren.
… die Mitglieder ihrer Vertretung selbst wählen.
… innerhalb ihrer Gremien die Stimmenmehrheit haben.
… als Expertinnen und Experten ihrer eigenen Lebenswelt angenommen werden und daher insbesondere bei Entscheidungen über die inhaltliche und konzeptionelle Ausgestaltung, die Ausstattung mit räumlichen, sachlichen und finanziellen Mitteln sowie bei Personalentscheidungen im Bereich der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu beteiligen sind. Grundsätzlich liegt es an den jungen Menschen zu entscheiden, welche Themen und Belange ihre Lebenswelt betreffen und welche nicht.
… Beratung und Unterstützung bekommen, wenn sie nicht in der im KJG vorgesehenen Form an Entscheidungsprozessen beteiligt werden.
Wenn du in deiner Kirchengemeinde oder Region eine Kinder- und Jugendvertretung gründen möchtest oder Fragen hast, dann wende dich gerne an uns. Wenn du dich weiter informieren möchtest, dann findest du das Kinder- und Jugendgesetz der Nordkirche, die Handreichung und ein Merkblatt mit FAQs zum KJG und anderes Material hier.
Auch im Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg gibt es mehrere Gremien, die die Interessen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen vertreten, die Evangelische Jugendvertretung Lübeck-Lauenburg (EJVLL), den Kirchenkreisjugendausschuss (KKJA) und den Konvent der hauptamtlich Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendarbeit (HAK). Sie nehmen alle Aufgaben der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen wahr, die aus fachlichen, personellen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen eine gemeindeüberschreitende Arbeitsweise erfordern.