Beteiligungsgremien
Partizipation junger Menschen kann in jeder Gemeinde oder Region unterschiedlich aussehen – etwa durch Kinder- und Jugendvertretungen, Ausschüsse oder andere Formen der Beteiligung. Du hast ein Recht darauf, beteiligt zu werden.
Das bedeutet:
- Junge Menschen werden über ihre Rechte informiert.
- Sie sind in allen kirchlichen Belangen einzubeziehen.
- Beteiligung ist vielfältig, geschlechtersensibel, inklusiv und altersgerecht.
- Vertretungen werden von jungen Menschen selbst gewählt – mit Stimmenmehrheit.
- Sie gelten als Expert:innen ihrer Lebenswelt und sind bei inhaltlichen, konzeptionellen, finanziellen und personellen Entscheidungen einzubeziehen.
- Sie erhalten Beratung und Unterstützung, wenn Beteiligung nicht wie vorgesehen umgesetzt wird.
Wenn du eine Kinder- und Jugendvertretung gründen möchtest oder Fragen hast, sprich uns gerne an. Weitere Infos, das KJG, Handreichungen und FAQs findest du hier.
Im Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg vertreten mehrere Gremien die Interessen junger Menschen: die Evangelische Jugendvertretung Lübeck-Lauenburg (EJVLL), der Kirchenkreis Kinder- und Jugendausschuss (KKJA) und der Konvent der hauptamtlich Mitarbeitenden (HAK). Sie übernehmen Aufgaben, die eine gemeindeübergreifende Zusammenarbeit erfordern.