Beteiligungsgremien

Partizipation junger Menschen kann in jeder Gemeinde oder Region unterschiedlich aussehen – etwa durch Kinder- und Jugendvertretungen, Ausschüsse oder andere Formen der Beteiligung. Du hast ein Recht darauf, beteiligt zu werden.

Das bedeutet:

  • Junge Menschen werden über ihre Rechte informiert.
  • Sie sind in allen kirchlichen Belangen einzubeziehen.
  • Beteiligung ist vielfältig, geschlechtersensibel, inklusiv und altersgerecht.
  • Vertretungen werden von jungen Menschen selbst gewählt – mit Stimmenmehrheit.
  • Sie gelten als Expert:innen ihrer Lebenswelt und sind bei inhaltlichen, konzeptionellen, finanziellen und personellen Entscheidungen einzubeziehen.
  • Sie erhalten Beratung und Unterstützung, wenn Beteiligung nicht wie vorgesehen umgesetzt wird.

Wenn du eine Kinder- und Jugendvertretung gründen möchtest oder Fragen hast, sprich uns gerne an. Weitere Infos, das KJG, Handreichungen und FAQs findest du hier.

Im Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg vertreten mehrere Gremien die Interessen junger Menschen: die Evangelische Jugendvertretung Lübeck-Lauenburg (EJVLL), der Kirchenkreis Kinder- und Jugendausschuss (KKJA) und der Konvent der hauptamtlich Mitarbeitenden (HAK). Sie übernehmen Aufgaben, die eine gemeindeübergreifende Zusammenarbeit erfordern.

Warum verlassen Menschen die Gemeinschaft der Kirche? Darauf findet die SI-Studie zu den Austrittsgründen Antworten.