Manchmal dauern die Dinge etwas länger, aber manchmal lohnt es sich auch zu warten. Im Oktober ist nach – sagen wir etwas längerer – Arbeitszeit das neue Kinder- und Jugendgesetz der Nordkirche in Kraft getreten. Darin werden die Rechte beschrieben, die Kinder und Jugendliche in Kirchengemeinden, Kirchenkreises und der Nordkirche ab sofort haben … um sie als Expert*innen ihrer eigenen Lebenswelt ernst zu nehmen.
Kurz gesagt: Überall dort, wo die kirchliche Arbeit (auch) die Belange von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen berührt, muss nun echte Beteiligung ermöglicht werden und das Gesetz bietet dazu einiges: die Möglichkeit zur Bildung einer eigenen Jugendvertretung, das Initiativrecht für Junge Menschen, die Folgenabschätzung bei Beschlüssen der Synode oder die Einrichtung einer Schlichtungsstelle sind einige konkrete Punkte.
Im kommenden Jahr wird es mehrere Infoabende geben, an denen wir dich umfassend über die Inhalte und Möglichkeiten des Gesetzes informieren wollen und gemeinsam Ideen und Wege entwickeln werden, wie dieses Gesetz in deiner Kirchengemeinde und in unserem Kirchenkreis umgesetzt werden kann.
Das Gesetz kannst du übrigens hier schon einsehen oder wir schicken es dir auch auf Wunsch zu.